Täglich werden es mehr Meldungen zum sexuellen Kindesmissbrauch an privaten Schulen und Internaten. Dass nun auch eine Waldorfschule betroffen sein soll, verwundert nicht, ganz im Gegenteil, man konnte eigentlich darauf warten und man kann auch davon ausgehen, dass es nicht bei einem Fall bleiben wird.
“Vorwürfe gegen Waldorfpädagoge(ÜBERLINGEN/iw) Auch an der Freien Waldorfschule in Überlingen soll es Missbrauchsfälle gegeben haben. Das berichtet ein ehemaliger Schüler, der die Einrichtung Mitte der Neunziger Jahre besucht hat. Der Pädagoge soll entlassen worden sein.Erst Salem, jetzt Überlingen. Nachdem die ersten Missbrauchsfälle an schulischen Einrichtungen aufgedeckt wurden, kommen jeden Tag weitere an die Öffentlichkeit. Gestern hat sich ein ehemaliger Schüler der Freien Waldorfschule Überlingen an die Medien gewandt, der die Einrichtung bis zur sechsten Klasse besucht hat, ehe er auf eine andere Schule wechselte. Zwei Kinder in seiner Klasse seien missbraucht worden und es habe zahlreiche gewalttätige Übergriffe auf Schüler gegeben, auch gegen ihn. Die Schulleitung der Waldorfschule konnte gestern nicht für eine Stellungnahme erreicht werden. Aus dem Umfeld der Schule werden die Vorwürfe gegen den ehemaligen Klassenlehrer bestätigt. Der Mann sei umgehend entlassen worden. Nicht belegt wurde die Anschuldigung, dass die Schule von Vorfällen an anderen Schulen gewusst habe und den Pädagogen dennoch eingestellt habe.
Besonders heilpädagogische Waldorf-Einrichtungen sind ja bereits für Missbrauchsfälle bekannt. Wir erinnern uns an die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Rädel, an das Camphill Brachenreuthe und auch an Erfahrungsberichte von ehemaligen Waldorfschülern. Körperliche Züchtigung, Gewalt und Psychoterror, alles schon dagewesen, und nun kommen eben auch vielleicht pädophile Übergriffe ans Tageslicht.
Die Tatsache, dass es sich bei dem Thema um so viele verschiedene Privatschulen, bzw. Schulträger der unterschiedlichsten Couleur handelt, hat endlich dazu geführt, dass offiziell bekannt wird, dass es eigentlich keine staatlichen Kontrollen gibt. Private Schulen werden zwar in der Regel zu 93 % staatlich finanziert, können jedoch im Prinzip nach Zulassung schalten und walten, wie es ihnen beliebt.
“Wie werden die “Ersatz-Schulen” kontrolliert? Hinter privaten Schultüren
WDR.de, von Nina Magoley
Die bisher bekannt gewordenen Fälle sexuellen Missbrauchs ereigneten sich größtenteils an Privatschulen. Rund 340 gibt es davon in NRW, darunter viele kirchliche, die sich weitgehend selbst organisieren. Für die Aufsicht ist allerdings der Staat verantwortlich.
Von sexuellem Missbrauch ist das, was Jan Schrecker erlebt hat, weit entfernt. Dennoch berichtet der heute 30-Jährige von Demütigungen und Misshandlungen während seiner Schulzeit, die ihm noch immer zu schaffen machen. Schrecker war bis 1996 Schüler an der Waldorfschule Schloss Hamborn in der Nähe von Paderborn. Seine damalige Lehrerin, so berichtet er, habe ihn und andere Schüler jahrelang geschlagen und massiv eingeschüchtert. Er sei Zeuge gewesen, wie die Lehrerin Mitschüler ohrfeigte oder schmerzhaft an den Haaren zog, nur weil sie Haargel benutzt hatten. Einmal habe sie den Kopf eines Jungen, der ein bedrucktes T-Shirt trug, “mit voller Wucht” auf den Tisch gehauen, so dass dessen Nase blutete.
Schulaufsicht muss Privatschulen überwachen
Eine Strafanzeige gegen die Lehrerin, die Schrecker im Jahr 2002 bei der Staatsanwaltschaft Dortmund stellte, wurde wegen Verjährung abgewiesen. Als er sich daraufhin an die Bezirksregierung Detmold wandte, habe man ihm dort erklärt, dass die Behörde für private Schulen, wie Waldorf- oder auch kirchliche Schulen, nicht zuständig sei. Auch auf eine Petition beim Landtag NRW hin bekam der ehemalige Schüler dieselbe Auskunft. Das “Verhalten der Lehrkraft”, heißt es in einem Antwortschreiben, das WDR.de vorliegt, “konnte keine schulaufsichtliche Maßnahme auslösen”, da die Lehrkraft nicht Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen war, sondern in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis zum Schulträger stand”. Ein Blick in das Schulgesetz NRW allerdings führt zu anderen Erkenntnissen: Die Schulaufsicht über “Ersatzschulen”, wie private Schulen in Behördensprache heißen, sei Aufgabe der “für die entsprechenden öffentlichen Schulen zuständigen Schulaufsichtsbehörde”. (…)”
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Bei Waldorf-Einrichtungen stellt sich dann auch noch die zusätzliche Frage, ob überhaupt ein Interesse besteht, generell Missbrauchsfälle intern zu ahnden. Dies darf gut und gerne bezweifelt werden, denn was wäre die Anthroposophie ohne Karmalehre. Somit liegt die Schuld immer beim Kind, wenn es missbraucht wird oder nicht?